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Freitag, 15. April 2016

«Wer jüdische Personen in der Schweiz angreift, greift uns alle an!» Diese prägnanten Worte sprach Bundesrat Didier Burkhalter am 1. Dezember 2015 anlässlich einer Tagung zur gegenwärtigen Lage des Schweizer Judentums. Am 17. Januar 2016 betonte auch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann im Rahmen der Vernissage der Fotoausstellung «150 Jahre Gleichberechtigung – Schweizer Juden» im Berner Kornhaus die erfolgreiche Integration der Juden in die Gesamtgesellschaft. Beide Anlässe zeigen, dass die 18 000 Schweizer Jüdinnen und Juden heute von der Landesregierung als gleichberechtigte Bürger anerkannt und gewürdigt werden.

Doch zugleich verweisen die bundesrätlichen Äusserungen auch auf eine Problematik und sogar eine Gefährdung dieser erfolgreichen Integration: Angriffe auf die Juden sind derzeit auch in der Schweiz möglich. Zudem sind Juden nicht automatisch Teil der Schweizer Bevölkerung. Sie müssen sich offensichtlich erst in diese einfügen. Beide Bundesäte verwenden wohl nicht zufällig den Begriff «Mitbürger», wenn sie sich an jüdische Schweizer wenden. Juden gehören nun dazu, aber eine Differenz ist geblieben. Die Mitglieder einer christlichen Landeskirche würden wohl kaum als Mitbürger bezeichnet, sondern sie sind einfach Bürger dieses Landes.

Herbert Winter, der Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, SIG, hat dennoch recht, wenn er im Rahmen der Jubiläumsveranstaltungen die historische Entwicklung seit der rechtlichen Gleichstellung von 1866 als Erfolgsgeschichte bezeichnet. Der Weg der Juden vom Rand in die Mitte der Schweizer Gesellschaft erwies sich jedoch als schwierig. Bis heute bestehen Diskriminierungen fort: Wenige Jahre nach der Emanzipation führte eine antisemitische Kampagne 1893 zur Annahme einer Volksinitiative, die das rituelle Schlachten in der Schweiz verbietet. Der SIG scheute bei der Revision der Bundesverfassung in den 1990er Jahren davor zurück, sich für die Abschaffung dieses Verfassungsartikels zu engagieren. Zu gross war die Angst vor einer antisemitischen Kampagne der derzeitigen Schächtgegner. Sehr bald nach der rechtlichen Gleichstellung wurde auch die jüdische Einwanderung von Bund und Kantonen als «Überfremdung» definiert und bekämpft. Bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts blieben Juden, die nicht gebürtige Schweizer waren, in den Augen der Behörden eine Bedrohung und keine Bereicherung.

SCHWEIZERKREUZ

Das Schweizerkreuz ist ein aufrechtes, freistehendes weisses griechisches Kreuz. Die Arme des Kreuzes sind gemäss Definition 1 ∕6 länger als breit und stehen im Verhältnis 7:6. Die Fahne der Schweiz zeigt das Kreuz auf rotem Grund. Ihr Seitenverhältnis ist im Gegensatz zu den meisten anderen Nationalflaggen gesetzlich nicht festgelegt. Verwendet wird jedoch meist die Quadratform. Nur auf den Hochsee- und Binnenschiffen schweizerischer Reedereien weht eine rechteckige Fahne im Verhältnis 2:3.

Aus diesem Grund wurden Niederlassungs- und Einbürgerungsgesuche von Juden bis in die 1950er häufig abgelehnt. Noch 1959 sah sich der prominente jüdische Anwalt Veit Wyler veranlasst, Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen aufzufordern, endlich «die Grundsätze der Menschlichkeit für alle Flüchtlinge (unabhängig von ihrer religiösen oder nationalen Zugehörigkeit) Wirklichkeit werden zu lassen, wobei der fremdenpolizeiliche Gesichtspunkt der sogenannten Überfremdung etwas zurücktreten sollte». Veit Wyler musste zugunsten einer ägyptisch-jüdischen Flüchtlingsfamilie intervenieren, deren Aufenthalt von den Bundesbehörden noch immer als unzumutbar empfunden wurde. Knapp hundert Jahre nach der Emanzipation und über ein Jahrzehnt nach dem Holocaust, der die mörderischen Konsequenzen antisemitischer Vorurteile auch im Kontext der Schweizer Flüchtlingspolitik offenbarte, wurden Juden ohne Schweizer Pass offiziell als gefährliche Fremde eingestuft. Hinter der formalrechtlichen Gleichheit vor dem Gesetz verbarg sich noch lange Zeit eine antisemitisch gefärbte Haltung der Ausgrenzung.

Heute bemühen sich der Bundesrat, aber auch die kantonalen und lokalen Behörden konsequent, die jüdische Minderheit als selbstverständlichen Bestandteil der Eidgenossenschaft zu präsentieren. Was hat sich seit Veit Wylers Brief an Bundesrat Wahlen in der Schweiz verändert, damit das Judentum von einer Position der Duldung zu einem Status umfassender Anerkennung gelangte?

Wesentlich verantwortlich für diesen Perspektivenwechsel waren gesamtgesellschaftliche Veränderungen: Säkularisierung und Individualisierung, die heute weite Teile der Gesellschaft prägen, haben ihren Ursprung im sozialen Aufbruch der 1960er Jahre; ein Aufbruch, der Juden wie Nichtjuden betraf.

1964 wurde der SIG eingeladen, sich an der Expo Lausanne zu beteiligen. 1939 war den Schweizer Juden an der Zürcher Landesausstellung eine Präsentation jüdischen Lebens noch verweigert worden. Der symbolische Durchbruch ereignete sich jedoch 1966 zum 100-Jahr-Jubiläum der Emanzipationsgesetzgebung. Damals sprach Rudolf Gnägi als erster Bundesrat vor einer Versammlung schweizerisch-jüdischer Honoratioren. Allein diese Tatsache belegt eine gewandelte Wahrnehmung durch die Repräsentanten der Mehrheitsgesellschaft. Doch lassen sich dem bundesrätlichen Grusswort von 1966 auch ambivalente Formulierungen entnehmen:

«Die Israeliten haben sich längst assimiliert und unserer staatsbürgerlichen, politischen und kulturellen Lebensform angepasst. Eine israelitische Sonderstellung gibt es eigentlich nur noch auf religiös-kultischem Gebiet.»

Die Integrationsleistung wird allein den Juden abverlangt, die sich nun nur noch konfessionell von der implizit christlichen Mehrheit unterscheiden würden. Katholiken und Protestanten scheinen sich dagegen automatisch in eine moderne Demokratie zu integrieren. Nicht erwähnt wurde von Bundesrat Gnägi, dass gerade Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit eine grundsätzliche Gefährdung unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung darstellen. Auch gegenwärtig folgen viele Schweizer Bürger rassistischen Parolen. So zeugen Plakate der stärksten politischen Partei des Landes, auf denen weisse Schafe ein schwarzes Schaf vertreiben, von einem problematischen Verständnis des Rechtsstaats.

DAVIDSTERN

Der Davidstern besteht aus zwei blauen, ineinander verwobenen gleichseitigen Dreiecken, einem nach oben und einen nach unten weisenden, deren Mittelpunkte identisch sind. Dadurch entsteht in der Mitte ein regelmässiges Sechseck, an dessen Seiten sich sechs kleine gleichseitige Dreiecke anschliessen, deren Seitenlänge (und damit auch die des Sechsecks) jeweils ein Drittel der Seitenlänge der beiden Grunddreiecke beträgt

Doch kann man Herbert Winter trotzdem erneut zustimmen, wenn er anlässlich des 150-Jahr-Jubiläums konstatiert, dass es den Juden in der heutigen Schweiz besser geht als jemals zuvor? Es existieren nur noch wenige soziale Schranken zwischen Juden und Nichtjuden. Das Fehlen praktisch jeglicher antisemitischer Äusserungen während der Amtszeit von Bundesrätin Ruth Dreifuss, 1993 bis 2002, verdeutlicht, dass die jüdische Herkunft allein kaum noch Feindseligkeiten auszulösen vermag.

Der christlich-jüdische Dialog, der seit den 1960er Jahren zu einem weitgehend entspannten Verhältnis zwischen den Religionen geführt hat, muss in diesem Kontext ebenfalls Erwähnung finden. Gerade von reformierter Seite wurde und wird das interreligiöse Gespräch mit grosser Wertschätzung gegenüber dem Judentum geführt. Dass die evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Bern gegenwärtig eine ihrer Pfarrstellen der Jüdischen Gemeinde Bern zur Verfügung stellt, ist eine besonders bemerkenswerte Geste des Respekts und der Solidarität. Die seit den 1970er Jahren erfolgte öffentlichrechtliche Anerkennung vieler jüdischer Gemeinden symbolisiert ebenfalls die neue gesellschaftliche Position des Schweizer Judentums.

Die Emanzipation der jüdischen Minderheit in der Schweiz ist eine Erfolgsgeschichte. Damit sich das Zusammenleben der Juden mit Christen, Muslimen, Hindus und Konfessionslosen auch in Zukunft friedlich und erfolgreich entfalten kann, braucht es aber weiterhin das Engagement der gesamten Bevölkerung zugunsten einer offenen Gesellschaft.

Daniel Gerson ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Judaistik an der Universität Bern. Sein Vater war Überlebender des Holocaust.