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Donnerstag, 06. März 2025
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial zur Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. Mit der Vorlage soll dem Bundesrat neu die Kompetenz eingeräumt werden, im Falle ausserordentlicher Umstände und zur Wahrung der Interessen der Schweiz von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen.
In der Schweiz gibt es ein wichtiges Gesetz.
Es heisst: Kriegs-Material-Gesetz.
Das Gesetz sagt: Die Schweiz darf nur an friedliche Länder Waffen verkaufen.
Die Länder dürfen keinen Krieg führen.
Und sie dürfen nicht die Menschen-Rechte verletzen.
Jetzt fordern bestimmte Politiker:
Das Gesetz soll angepasst werden.
Ausnahmen von dem Gesetz sollen möglich sein.
Das sieht auch der Bundesrat so.
Der Bundesrat ist die Regierung von der Schweiz.
Der Bundesrat hat über den Vorschlag geredet.
Er hat verschiedene Meinungen dazu angehört.
Der Bundesrat findet: Manchmal gibt es besondere Situationen.
Dann muss die Schweiz an sich selbst denken.
In solchen Situationen soll der Bundesrat neue Rechte bekommen.
Er muss sich dann nicht mehr an das Gesetz halten.
Und darf die Regeln für den Waffen-Verkauf ändern.
Das gilt aber nur für kurze Zeit.
Die Abweichungskompetenz soll dem Bundesrat einen Handlungsspielraum bieten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde geopolitische Gegebenheiten anpassen zu können. Dies würde es ermöglichen, die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu wahren. Zudem liesse sich dadurch eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität im Inland aufrechterhalten.
Manchmal ändert sich die Lage in der Welt.
Zum Beispiel bricht ein Krieg aus.
Und die Sicherheit von der Schweiz ist in Gefahr.
Dann muss der Bundesrat mehr Freiheiten haben.
Er soll die Regeln für den Waffen- Verkauf anpassen können.
So kann die Schweiz ihre Aussen-Politik und Sicherheit schützen.
Die Schweiz muss aber auch an ihre Waffen-Industrie denken.
Die Waffen-Industrie ist wichtig für die Wirtschaft von dem Land.
Sie soll immer genügend produzieren können.
Das hilft auch der Verteidigung von der Schweiz.
Die dem Bundesrat im Rahmen dieser KMG-Revision eingeräumte neue Kompetenz könnte zum Beispiel erforderlich werden, um im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit zwischen Schweizer Zulieferbetrieben und Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten, die plötzlich in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, die Ausfuhr bestimmter Einzelteile und Baugruppen aufrechtzuerhalten.
Der Bundesrat soll mehr entscheiden dürfen.
Das ist wichtig für die Unternehmen in der Schweiz.
Manche Unternehmen liefern Waffen-Teile in andere Länder.
Zum Beispiel Elektronik für Drohnen und Flugzeuge.
Oder Bau-Teile für Panzer.
Damit verdienen die Unternehmen Geld.
Manchmal gibt es in diesen Ländern aber plötzlich Krieg.
Oder sie werden in einen Krieg in einem anderen Land verwickelt.
Dann dürfen die Unternehmen nichts mehr verkaufen.
Das ist schwierig für sie.
Neu will der Bundesrat Ausnahmen erlauben.
Die Unternehmen dürfen ihre Waffen-Teile dann weiter liefern.
Der Bundesrat wäre weiterhin gehalten, die aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz zu wahren und ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Verpflichtungen beinhalten insbesondere den Vertrag über den Waffenhandel, das Neutralitätsrecht, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte.
Der Bundesrat muss dabei aber Regeln beachten.
Die Schweiz hat bestimmte Pflichten in der Welt.
Daran muss sich der Bundesrat halten.
Zum Beispiel an den Vertrag über den Waffen-Handel.
Das ist ein internationaler Vertrag.
Der Vertrag sagt: Waffen dürfen nicht an gefährliche Gruppen verkauft werden.
Das bedeutet:
– Keine Waffen für Terroristen.
– Keine Waffen für Länder im Krieg.
– Keine Waffen für Länder, die Menschen-Rechte verletzen.
Die Schweiz muss sich auch an ihre Neutralität halten.
Neutralität heisst: Die Schweiz macht nicht in Kriegen von anderen Ländern mit.
Der Bundesrat muss zudem das humanitäre Völkerrecht beachten.
Das ist eine Sammlung von Regeln.
Die Regeln sollen die Menschen im Krieg schützen.
Zum Beispiel darf die Zivil-Bevölkerung nicht angegriffen werden.
Zivil-Bevölkerung bedeutet: Menschen, die keine Soldaten sind.
Der Bundesrat dürfte nur für einen begrenzten Zeitraum von den Bewilligungskriterien abweichen. Sollte die Abweichungskompetenz zur Anwendung kommen, wird auch das Parlament einbezogen, sodass es seiner Aufsichtsrolle über die Exekutive vollumfänglich nachkommen kann.
Die Ausnahmen gelten nur für eine bestimmte Zeit.
Das Parlament überwacht dabei den Bundesrat.
Vielleicht ist das Parlament nicht einverstanden mit einer Ausnahme?
Dann muss der Bundesrat seinen Entscheid erklären.