Gemäss dem Eidgenössischen Raumplanungsgesetz in der seit 2014 geltenden Fassung sind Photovoltaikanlagen bewilligungsfähig, wenn sie das fragliche Schutzobjekt «nicht wesentlich beeinträchtigen». Demnach werden Photovoltaikanlagen im Kanton Zürich neuerdings zugelassen, wenn die fachliche Beurteilung lediglich eine gewisse Beeinträchtigung des Denkmalschutzobjekts erkennt. Wenn eine wesentliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, fällt die Interessenabwägung weiterhin zugunsten denkmalpflegerischer Schutzziele aus. Der Leitfaden für Solaranlagen des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich vom Dezember 2022 hat die diesbezügliche Stossrichtung festgelegt. Für die Beurteilung der durch eine Solaranlage zu erwartenden Beeinträchtigung wird darin unter anderem auch auf die objektspezifischen Schutzinteressen verwiesen. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich am Grad des Konflikts mit den für das Schutzobjekt formulierten Schutzzielen. In diesem Sinn ist zu prüfen, ob die von der Kirchgemeinde Obfelden geplante Indach-Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kirchenschiffs keine, eine gewisse oder eine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzobjekts darstellt bzw. in Konflikt mit den Schutzzielen steht.
Mit der Platzierung der geplanten Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kirchenschiffs würde diese von fast allen Himmelrichtungen als markantes neues Element in Erscheinung treten und das Gebäude als solches wie auch das Ortsbild wesentlich verändern. Die Photovoltaikanlage würde als fremdes technisches Element in der Dachlandschaft von Obfelden in Erscheinung treten. Eine Photovoltaikanlage beeinträchtigt damit den Situationswert wesentlich und würde das Bild der Siedlung massgeblich prägen, denn: Die Summe der einzelnen Dächer mit ihren unterschiedlichen Grössen und Neigungen, Formen, Materialisierungen, Farbnuancen und ihrem Glanzgrad bestimmt den Charakter eines Siedlungsbildes und einer Dachlandschaft in ihrer Nah- und Fernwirkung. Das äussere Bild einer Siedlung wird massgeblich durch die Dachlandschaft geprägt. Aus diesem Grund wirkt sich die Gestaltung eines Dachs nicht nur auf ein einzelnes Gebäude, sondern ebenso auf ein Ortsbild als Ganzes aus.
Eine Photovoltaikanlage würde sich in Bezug auf Materialisierung, Reflexionsgrad und Oberflächentextur, Modulgrösse und Formgebung erheblich von der heutigen Dachhaut unterscheiden. Insbesondere die Homogenität und die flachen Oberflächen der Solarpaneele führten zu einer stärkeren Reflexion des Sonnenlichts und einer insgesamt glatteren Dachhaut. Die Form und Kleinteiligkeit des traditionellen Biberschwanzriegels, dessen raue Oberfläche und geschuppte Anordnung und damit die charakteristische Oberflächentextur und -struktur würden verloren gehen. Bedingt durch die funktionale Glasoberfläche könnte auch keine Patinierung mehr entstehen, sodass auch das alternde Dach dauerhaft einheitlich und homogen als Fremdkörper in der äusseren Erscheinung des Gebäudes wirken würde. Ausserdem würden die Dachflächen der Kirche uneinheitlich – die niederen Anbauten sowie der Kirchturm würden nach wie vor mit Ziegeln gedeckt sein. Weiter kommt hinzu, dass für die Erstellung der Photovoltaikanlage die historische Dacheindeckung in ihrer Materialisierung zerstört würde. Es würde historisch wertvolle Substanz verschwinden, darunter wohl ein Teil noch erhaltener handgefertigter Ziegel aus dem 19. Jahrhundert.
* In Obfelden im Kanton Zürich wird derzeit über eine geplante Solaranlage auf dem Dach der reformierten Kirche gestritten. Das Besondere daran: Im Konflikt stehen sich zwei kantonale Behörden gegenüber. Während die Baudirektion das Projekt befürwortet, sieht die Denkmalpflege darin einen zu grossen Eingriff in das Erscheinungsbild der Kirche.