Leichte Sprache*

«Eine Solar-Anlage sieht immer gleich aus»

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Donnerstag, 04. September 2025

Sprache kann mit Floskeln und Phrasen verschleiern, was tatsächlich gemeint ist. Die Leichte Sprache holt die Botschaft hervor — und auch das, was manchmal zwischen den Zeilen steht. Diesmal: Übersetzung von Auszügen aus einem Gutachten der Denkmalpflege-Kommission des Kantons Zürich vom 6. März 2025, betreffend die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der reformierten Kirche Obfelden.*

Gemäss dem Eidgenössischen Raumplanungsgesetz in der seit 2014 geltenden Fassung sind Photovoltaikanlagen bewilligungsfähig, wenn sie das fragliche Schutzobjekt «nicht wesentlich beeinträchtigen». Demnach werden Photovoltaikanlagen im Kanton Zürich neuerdings zugelassen, wenn die fachliche Beurteilung lediglich eine gewisse Beeinträchtigung des Denkmalschutzobjekts erkennt. Wenn eine wesentliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, fällt die Interessenabwägung weiterhin zugunsten denkmalpflegerischer Schutzziele aus. Der Leitfaden für Solaranlagen des Amts für Raumentwicklung des Kantons Zürich vom Dezember 2022 hat die diesbezügliche Stossrichtung festgelegt. Für die Beurteilung der durch eine Solaranlage zu erwartenden Beeinträchtigung wird darin unter anderem auch auf die objektspezifischen Schutzinteressen verwiesen. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich am Grad des Konflikts mit den für das Schutzobjekt formulierten Schutzzielen. In diesem Sinn ist zu prüfen, ob die von der Kirchgemeinde Obfelden geplante Indach-Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kirchenschiffs keine, eine gewisse oder eine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzobjekts darstellt bzw. in Konflikt mit den Schutzzielen steht.

In der Schweiz darf nicht überall gebaut werden.

Das steht im Gesetz über Raum- Planung.

Seit 2014 gibt es eine neue Version vom Gesetz.

Darin steht auch etwas über Solar- Anlagen.

Solar-Anlagen dürfen neu auch auf geschützten Gebäuden sein.

Geschützte Gebäude sind zum Beispiel sehr alte Häuser oder Kirchen.

Aber: Die Solar-Anlage darf das Gebäude nicht zu stark verändern.

Sonst darf sie nicht gebaut werden.

Der Kanton Zürich hat dazu Regeln aufgeschrieben.

Darin steht:

Jeder Bau muss einzeln angeschaut werden.

Denn nicht alle Gebäude sind gleich gut geschützt.

Manche Gebäude müssen ganz erhalten bleiben.

Dort darf man gar nichts verändern.

Andere Gebäude sind nur teilweise geschützt.

Zum Beispiel muss nur die Fassade erhalten bleiben.

Die Kirchgemeinde Obfelden will auch eine Solar-Anlage bauen.

Die Anlage soll auf das Dach von der Kirche.

Die Kirche in Obfelden ist ein geschütztes Gebäude.

Daher muss geprüft werden:

Wie stark verändert die Solar-Anlage das Gebäude?

Möglich ist:

– gar nicht.

– ein bisschen.

– stark.

Mit der Platzierung der geplanten Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kirchenschiffs würde diese von fast allen Himmelrichtungen als markantes neues Element in Erscheinung treten und das Gebäude als solches wie auch das Ortsbild wesentlich verändern. Die Photovoltaikanlage würde als fremdes technisches Element in der Dachlandschaft von Obfelden in Erscheinung treten. Eine Photovoltaikanlage beeinträchtigt damit den Situationswert wesentlich und würde das Bild der Siedlung massgeblich prägen, denn: Die Summe der einzelnen Dächer mit ihren unterschiedlichen Grössen und Neigungen, Formen, Materialisierungen, Farbnuancen und ihrem Glanzgrad bestimmt den Charakter eines Siedlungsbildes und einer Dachlandschaft in ihrer Nah- und Fernwirkung. Das äussere Bild einer Siedlung wird massgeblich durch die Dachlandschaft geprägt. Aus diesem Grund wirkt sich die Gestaltung eines Dachs nicht nur auf ein einzelnes Gebäude, sondern ebenso auf ein Ortsbild als Ganzes aus.

Das ist bei der Prüfung herausgekommen:

Eine Solar-Anlage auf dem Kirchendach fällt stark auf.

Man sieht sie von fast allen Seiten.

Das verändert das Aussehen von ganz Obfelden.

Dächer sind wichtig für das Aussehen von einem Dorf.

Von weitem sieht man zuerst die Dächer.

In Obfelden gibt es viele verschiedene Dächer.

Sie haben unterschiedliche Grössen, Farben und Formen.

Zusammen machen sie das Besondere von Obfelden aus.

Eine Solar-Anlage auf dem Kirchendach passt da nicht rein.

Eine Solar-Anlage hat grosse schwarze Platten.

Das sieht sehr technisch aus.

Eine Photovoltaikanlage würde sich in Bezug auf Materialisierung, Reflexionsgrad und Oberflächentextur, Modulgrösse und Formgebung erheblich von der heutigen Dachhaut unterscheiden. Insbesondere die Homogenität und die flachen Oberflächen der Solarpaneele führten zu einer stärkeren Reflexion des Sonnenlichts und einer insgesamt glatteren Dachhaut. Die Form und Kleinteiligkeit des traditionellen Biberschwanzriegels, dessen raue Oberfläche und geschuppte Anordnung und damit die charakteristische Oberflächentextur und -struktur würden verloren gehen. Bedingt durch die funktionale Glasoberfläche könnte auch keine Patinierung mehr entstehen, sodass auch das alternde Dach dauerhaft einheitlich und homogen als Fremdkörper in der äusseren Erscheinung des Gebäudes wirken würde. Ausserdem würden die Dachflächen der Kirche uneinheitlich – die niederen Anbauten sowie der Kirchturm würden nach wie vor mit Ziegeln gedeckt sein. Weiter kommt hinzu, dass für die Erstellung der Photovoltaikanlage die historische Dacheindeckung in ihrer Materialisierung zerstört würde. Es würde historisch wertvolle Substanz verschwinden, darunter wohl ein Teil noch erhaltener handgefertigter Ziegel aus dem 19. Jahrhundert.

Eine Solar-Anlage verändert auch die Kirche selbst.

Die Anlage sieht ganz anders aus als das heutige Kirchendach.

Sie besteht aus anderem Material.

Die Platten sind grösser und haben eine andere Form.

Ihre Oberfläche ist glatt.

Darum spiegeln sie die Sonne stärker.

Das heutige Kirchendach hat viele kleine Ziegel.

Die Ziegel sehen aus wie Schuppen.

Ihre Oberfläche ist rau.

Das macht das Dach besonders.

Mit einer Solar-Anlage geht das verloren.

Die Solar-Anlage sieht immer gleich aus.

Sie bekommt keine Altersfarbe.

Darum wirkt sie fremd am Gebäude.

Die Anlage soll nur auf das Dach von der Kirche.

Der Kirchturm behält seine Ziegel.

Das wirkt ungleich.

Beim Bau muss man alte Ziegel entfernen.

Dabei gehen wertvolle Stücke verloren.

Einige stammen aus dem 19. Jahrhundert.

Sie wurden von Hand gemacht.

* In Obfelden im Kanton Zürich wird derzeit über eine geplante Solaranlage auf dem Dach der reformierten Kirche gestritten. Das Besondere daran: Im Konflikt stehen sich zwei kantonale Behörden gegenüber. Während die Baudirektion das Projekt befürwortet, sieht die Denkmalpflege darin einen zu grossen Eingriff in das Erscheinungsbild der Kirche.

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