Leichte Sprache*

«Die Polizei weiss es auch nicht»

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Donnerstag, 18. Dezember 2025

Sprache kann mit Floskeln und Phrasen verschleiern, was tatsächlich gemeint ist. Die Leichte Sprache holt die Botschaft hervor — und auch das, was manchmal zwischen den Zeilen steht.

Diesmal: Übersetzung von Auszügen aus der Online-Petition «Weihnachts-Beleuchtung ist Privatsache» von November 2025 an den Gossauer Gemeinderat.*

Bei der Teilrevision der Polizeiverordnung (PVO) der Gemeinde Gossau ZH wurde unter «Ruhe, Ordnung und Sicherheit» folgender Artikel neu in die Verordnung geschrieben:

Punkt 9:
1 Gewerbliche Lichtemissionen, private Zierleuchten sowie Weihnachtsbeleuchtungen sind von 24.00 bis 06.00 Uhr auszuschalten.
2 Weihnachtsbeleuchtungen dürfen für die Dauer vom 1. Advent bis 6. Januar betrieben werden.
3 Der Gemeinderat kann in besonderen Fällen weitergehende Einschränkungen verfügen oder Ausnahmen bewilligen.

Die Gemeinde Gossau hat eine Verordnung geändert.

Eine Verordnung ist ein Teil von einem Gesetz.

Sie regelt viele Dinge im Ort.

Ein Teil davon heisst: «Ruhe, Ordnung, Sicherheit».

Dort gibt es jetzt neue Regeln für Lichter.

Das sagen die Regeln: Von Mitternacht bis 6 Uhr morgens müssen alle Lichter aus sein.

Das gilt für Lichter an Geschäften.

Das gilt auch für schöne Lichter an Häusern und in Gärten.

Auch Weihnachts-Lichter müssen dann aus sein.

Und: Weihnachts-Lichter dürfen nur vom 1. Advent bis zum 6. Januar leuchten.

Vorher oder nachher müssen sie aus sein.

Die Gemeinde darf strengere Regeln machen.

Sie darf aber auch Ausnahmen erlauben.

Die Unterzeichnenden dieser Petition fordern den Gemeinderat auf, die Ziffern 2 und 3 vom Artikel 9 wieder aus der PVO zu streichen.

Viele Menschen in Gossau finden die neuen Regeln nicht gut.

Sie haben der Gemeinde einen Brief geschrieben.

So ein Brief heisst «Petition».

Viele Menschen haben unterschrieben.

In der Petition steht: Ein Teil vom Gesetz soll wieder weg.

Das wünschen sich die Menschen:

– Die Lichter sollen das ganze Jahr leuchten dürfen.

– Die Gemeinde darf keine strengeren Regeln machen.

Aber: Von Mitternacht bis 6 Uhr morgens sollen die Lichter aus sein.

Das finden die Menschen in Ordnung.

Der neue Artikel (…) schränkt die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wie auch der Gewerbetreibenden von Gossau ZH massiv ein. Es ist Privatsache, wann und wie jemand an Haus oder Wohnung eine Beleuchtung anbringt – ob nun in der Weihnachtszeit oder zu anderen Zeiten im Jahr.

In der Petition steht: Das neue Gesetz nimmt den Menschen viele Freiheiten.

Auch Geschäfte haben weniger Freiheit.

Das ist nicht gut.

Die Menschen sollen selbst entscheiden: Wie ihre Lichter aussehen.

Und wann die Lichter leuchten.

Das kann an Weihnachten sein.

Oder zu einer anderen Zeit im Jahr.

Die Gemeinde soll sich nicht einmischen.

Weihnachtsbeleuchtung kann gerade für einsame und alleinstehende Menschen Trost spenden. Einsamkeit und Trauer kennen kein Datum im Kalender. Trauer und Einsamkeit existieren auch vor dem 1. Advent und nach dem 6. Januar.

Manche Menschen in Gossau sind allein.

Sie fühlen sich einsam und traurig.

Weihnachts-Lichter können trösten.

Einsamkeit und Trauer gibt es das ganze Jahr.

Auch nach dem 6. Januar.

Daher sollen die Lichter länger leuchten dürfen.

Das hilft den Menschen.

Es ist überhaupt nicht klar, wie Weihnachtsbeleuchtung in dem Fall definiert ist und von der Polizei kontrolliert werden sollte. Ist auch eine Sommergirlande, die im Winter brennt, eine Weihnachtsbeleuchtung? Darf auch eine solarbetriebene Weihnachtsbeleuchtung nicht vor dem 1. Advent aktiviert werden?

Was sind überhaupt «Weihnachts-Lichter»?

Das sagen die Regeln nicht klar.

Auch die Polizei weiss es nicht genau.

Die Kontrolle ist schwierig.

Im Sommer sitzen die Menschen gern im Garten.

Sie hängen bunte Lichter an die Bäume.

Das leuchtet schön.

Manchmal stellen sie diese Lichter auch im Winter an.

Sind es dann Weihnachts-Lichter?

Das weiss niemand.

Manche Lichter brauchen Strom.

Andere Lichter brauchen Solar-Energie.

Solar-Energie heisst: Die Sonne macht den Strom für die Lichter.

Das schont die Umwelt.

Dürfen Solar-Lichter auch erst ab dem 1. Advent leuchten?

Das ist nicht klar.

Ziffer 3 ist ein Freifahrtschein für den Gemeinderat. Sie erlaubt dem Gemeinderat, weitere Einschränkungen vorzunehmen. Was kommt als Nächstes? Ein Verbot von Sommergirlanden?

In der Petition steht auch: Die neuen Regeln geben der Gemeinde zu viel Macht.

Die Gemeinde kann immer neue Verbote machen.

Das wollen die Menschen nicht.

Sie fragen sich: Was kommt als Nächstes?

Ein Verbot von Sommer-Lichtern?

* In der Zürcher Gemeinde Gossau gilt seit Juli dieses Jahres eine neue Verordnung, die das Einschalten von Weihnachtsbeleuchtungen vor dem 1. Advent sowie nach dem 6. Januar untersagt. Dagegen richtet sich eine Online-Petition: Sie verlangt die Aufhebung dieser Einschränkung und fordert zudem, dass der Gemeinderat künftig keine weiteren Verbote erlassen darf.

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