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Freitag, 08. Juli 2016

Nach der Predigt pflegt die Pfarrersfamilie Zuber gerne das Ritual des Sonntagsspaziergangs. Vorneweg schreitet Pfarrer Hans Zuber durch die malerische Landschaft von Aadorf im Thurgau, gefolgt von seiner Gattin Hanna (beide Namen geändert). Etwas abseits geht Walter Emmisberger, das uneheliche Pflegekind, das im Gefängnis zur Welt gekommen ist und das man im Alter von sechs Jahren aus dem Kinderheim Birnbäumen im Kanton St. Gallen geholt hat. Der kleine Walter tut, was viele Kinder gerne machen: Er greift nach der Hand seiner Pflegemutter, um Nähe und ein wenig Sicherheit zu spüren. Doch Frau Pfarrer zieht die Hand brüsk zurück und sagt: «Ja, hettsch gärn!» Den Rest des Ausflugs bringt Walter mit den Händen im Hosensack hinter sich – und spürt deutlicher als sonst einen dicken Kloss im Hals.

Bald fünfzig Jahre ist dieser Spaziergang mittlerweile her, doch die Erinnerungen daran prägen Walter Emmisberger noch immer. Der heute Sechzigjährige war eines von Tausenden Kindern, denen in der Schweiz bis weit ins letzte Jahrhundert hinein aufgrund von staatlichen Zwangsmassnahmen ein leidvolles Aufwachsen beschieden war. Viele Buben und Mädchen wurden auf Bauernhöfen verdingt, wo sie ohne Entlöhnung schuften mussten und meist keine Liebe erfuhren sondern Gewalt und Missbrauch. Sie konnten kaum ordentlich die Schule besuchen und litten zeitlebens an den Folgen ihrer Versorgung. Erst 1981 wurde die Praxis gelockert, Kinder gegen ihren Willen in Heimen, Gefängnissen, psychiatrischen Anstalten, bei Pflegeeltern oder auf Bauernhöfen zu platzieren.

Oft griffen die Behörden gar zu noch drastischeren Mitteln als der Fremdplatzierung: Erwartete eine unverheiratete Frau ein Kind, leitete man eine Zwangsabtreibung in die Wege; oft wurde die werdende Mutter zum Unterschreiben einer Einwilligung gedrängt. Kam doch ein uneheliches Kind zur Welt, reagierten die Behörden mit sofortiger Wegnahme und Zwangsadoption, wofür man ebenfalls eine Unterschrift erzwang. Um weitere unerwünschte Geburten zu verhindern, wurde eine Zwangssterilisation vorgenommen; bei Männern kam es zu Kastrationen. Schätzungen des Bundes und der Opferorganisationen gehen davon aus, dass schweizweit noch 12 000 bis 25 000 Opfer von solchen Massnahmen am Leben sind; ihnen soll nun geholfen werden (siehe Kasten).

Walter Emmisberger 1964 zuhause bei der Pfarrfamilie.

Für illegale Versuche missbraucht

Walter Emmisberger wird wenige Tage nach der Geburt 1956 von der Mutter getrennt und ins Kinderheim gebracht. «An diese Zeit im Heim kann ich mich kaum erinnern», sagt Emmisberger, der sein Schicksal intensiv aufgearbeitet hat und bald seine Autobiografie publiziert. Weil er sich für andere Versorgte engagieren will, hat er den Verein Fremdplatziert gegründet, was ihm den Prix Courage des Beobachters eingebracht hat. Das frühere Pflegekind hat heute selbst eine Familie und ist Vater zweier erwachsener Töchter. Trotzdem kommt ihm vieles aus früheren Tagen immer wieder hoch: «Muss ich Medikamente schlucken, bekomme ich Brechreiz», sagt Emmisberger. Der Grund: Zu oft hat man ihn als Kind gezwungen, im Rahmen von Patientenversuchen dubiose Pillen einzunehmen.

Die Versuche werden in der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen durchgeführt. Aus den Akten geht hervor, dass ihr Leiter Roland Kuhn ab 1967 an Emmisberger nicht zugelassene Präparate testet. Die Pillen sind Vorläufersubstanzen für Antidepressiva, deren Wirkung und Dosierung der ehrgeizige Psychiater am lebenden Objekt untersuchen will. Der minderjährige Walter verliert seine Konzentrationsfähigkeit; es kommt zu Erbrechen, Zittern, Wahn- und Krampfzuständen. Die Versuchsreihe Kuhns, so deckt es der Beobachter später auf, führt zu 23 toten Patienten innerhalb von drei Jahren.

«Dank den Akten aus Münsterlingen kenne ich den Grund für meine Panikattacken: Sie haben mich wie eine Gans mit Medikamenten vollgestopft.» Walter Emmisberger

Das Pfarrerpaar Zuber duldet die Versuche nicht nur, sondern fährt Walter auch jeweils in die Klinik, holt ihn wieder ab und berichtet dem Doktor beflissen, wie es dem Knaben ergeht. Er habe «immer noch die Neigung, in der Schule nicht konzentriert zu sein, zu wenig zu leisten, Lügen zu gebrauchen», heisst es etwa.

Dass dieses Verhalten eine Folge der Medikamententests und der vielen Schläge im Pfarrhaus sein könnte, wird nicht erwogen. Einmal berichtet die Pfarrersfrau, sie habe Walter nicht sechs Pillen geben können, sondern nur vier: «Sonst musste er erbrechen.» Ein andermal steht im Dossier, man habe einen Versuch abbrechen müssen: «Der Knabe beginnt so sehr zu zittern, dass er nicht mehr recht schreiben kann, was für die Schule natürlich auch nicht geht.»

Um das Kind zu isolieren und gefügig zu machen, unterbinden Herr und Frau Pfarrer auch den Kontakt zur leiblichen Mutter. Einmal bringt sie ihm ein Geschenk vorbei, das sie der Haushälterin überreicht mit der Bitte, es dem kleinen Walter zukommen zu lassen. «Aber noch bevor ich es auspacken konnte, nahm es mir die Pfarrersfrau weg und liess es verschwinden», erzählt Emmisberger heute. Seine Bilanz fällt niederschmetternd aus: «Bei den Pfarrleuten gab es viele Schläge, und ich wurde wegen nichts oder wegen einer Kleinigkeit stundenlang in die dunkle Besenkammer oder in den Keller gesperrt.»

Das alles muss Emmisberger über sich ergehen lassen, bis er dreizehn ist und das Pfarrhaus verlässt. Er kommt zu einem Bauern und wird dann zu einer Lehre gezwungen; einen Lohn erhält er dort nicht. Dass er heute noch unter Depressionen und Ängsten leidet und manchmal nachts schreiend aufwacht, führt Emmisberger auf die Medikamentenversuche zurück: «Kein Therapeut hat je herausgefunden, weshalb ich unter Panikattacken leide. Seit ich meine Akten aus Münsterlingen habe, kenne ich den Grund: Sie haben mich wie eine Gans mit Medikamenten vollgestopft.»

Berichte von Leid und Elend

Als Gründe für die staatlichen Zwangsmassnahmen genügten oft Kleinigkeiten. So traute man unverheirateten, alleinerziehenden Müttern generell nicht zu, für Kinder sorgen zu können; diese Lebensform verstiess gegen die Moral. Die Behörden schritten auch ein, wenn eine Familie viele Nachkommen hatte, in Armut lebte oder von Alkoholismus betroffen war. Gewiss: Es gab Fälle, in denen die Obrigkeit reagieren musste, weil Kinder verwahrlosten; somit war nicht jede Massnahme per se schlecht. Und tatsächlich erlebten einzelne Adoptierte und Verdingte in ihrem neuen Umfeld eine einigermassen gute Kindheit.

Eine grosse Anzahl Betroffener aber berichtet von Leid und Elend: Laut einer neuen Studie des Psychologischen Instituts der Universität Zürich haben 70 Prozent von ihnen körperliche Gewalt erlebt, mehr als die Hälfte sexuellen Missbrauch. Viele leiden bis heute, sehen die Schreckensbilder von damals immer wieder vor sich. Ein solches Trauma sei vergleichbar mit dem Krankheitsbild, das Kriegsveteranen vom Schlachtfeld nach Hause bringen, heisst es in der Studie. Sie stammt von Professor Andreas Maercker, einem Spezialisten auf dem Gebiet der Traumaforschung. Gemäss seiner Befragung sind die Betroffenen heute durchschnittlich 77 Jahre alt, haben im Alter von 6 Jahren die erste Platzierung erlebt und während elf Jahren im Schnitt drei Pflegeplätze gehabt. Ein Viertel von ihnen klage über posttraumatische Belastungsstörungen, auch die Depressionsrate sei hoch. Maerckers Befund: «Gleichaltrige, die es ebenfalls schwer hatten und in Armut aufwuchsen, kommen nicht auf diese Raten.» Zudem haben die Psychologen Hinweise darauf gefunden, dass bei traumatisierten Heim- und Verdingkindern das Risiko erhöht ist, an Demenz zu erkranken.

Dass daran auch kirchliche Akteure mitschuldig sind, ist angesichts des Gebots der Nächstenliebe besonders bitter. Welche Rolle speziell der reformierten Kirche in diesem dunklen Kapitel Schweizer Geschichte zukommt, ist kürzlich an einer vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) organisierten Tagung in Bern debattiert worden. Sie zeigte vor allem eines: Mit Pauschalurteilen kommt man nicht weiter, jeder Fall hat ganz individuelle Hintergründe.

Dass zum Beispiel bei katholisch geführten Heimen Fehler passiert sind, ist in der Öffentlichkeit inzwischen bekannt. Der Kanton Luzern und weitere Stellen haben Studien erstellt, die zeigen, dass in Heimen wie Rathausen, Fischingen oder Ingenbohl ein unmenschliches Regime vorgeherrscht hat. Körperstrafen, Unterernährung, Liebesentzug, hygienische Mängel, sexueller Missbrauch und härteste Arbeit waren an der Tagesordnung. Mehrere Heimkinder starben an den Folgen dieser Misshandlungen, unzählige litten daran bis zu ihrem Lebensende.

Vereinzelt gibt es aber auch Berichte von Zöglingen, die von den Nonnen gut behandelt wurden. In anderen Fällen erkannte eine Behörde zwar die unhaltbaren Zustände, oder Meldungen darüber drangen an die Öffentlichkeit; unternommen wurde aber trotzdem nichts. Das soziale Gefälle zwischen Opfern und Tätern war schlicht zu gross. Wer wollte schon einem Minderjährigen aus einer armen Familie mehr Glauben schenken als der angesehenen Heimleiterin oder dem studierten Dorfpfarrer?

«Wirklich Frieden machen kann man wohl nie, das Trauma bleibt einem bis ins Grab.» Walter Emmisberger

Selbst Schläge und andere brutale Körperstrafen wie den Kopf unter Wasser zu tauchen oder das Einsperren in Besenkammern galten damals als gerechtfertigt, ebenso härteste Kinderarbeit. Die vielen sexuellen Missbräuche hingegen waren damals schon in jedem Fall strafbare Delikte.

Walter Emmisberger spricht heute offen über seine schwere Kindheit – auch um anderen Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen Mut zu machen.

Reformierte haben mitgewirkt

«Allein fürs 20. Jahrhundert müssen wir davon ausgehen, dass mehrere Hunderttausende Kinder und Jugendliche fremdplatziert worden sind», schätzt Loretta Seglias. Die Historikerin ist Forschungsleiterin der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen. Für sie ist klar, dass Vereine, Trägerschaften und Einzelpersonen evangelischer Ausrichtung wichtige Akteure in der Fremdplatzierung von Kindern gewesen sind. Sowohl beim Aussuchen der Familien als auch bei der Kontrolle der Pflegeplätze und der Finanzierung seien sie involviert gewesen. Vor allem die Pfarrer hätten oft Kinder in Pflege gegeben und dann diese Verhältnisse selbst überwachen sollen – ein schwieriges Unterfangen. Habe der Pfarrer Missstände ignoriert, hätten die Kinder keine weiteren Ansprechpersonen mehr gehabt. Neben dieser privat organisierten Fürsorge hätten auch Heime eine wichtige Rolle gespielt, sagt Seglias. Allein für die Deutschschweiz rechnet sie «mit rund zwei – bis dreihundert reformiert geprägten Institutionen, die Kinder aufgenommen haben».

Die meisten bei Privaten fremdplatzierten Kinder – oft Verdingkinder genannt – haben reformierte Gegenden zu verzeichnen, etwa der Kanton Bern. Oft war es der Dorfpfarrer, der in vielen Fällen auch Gemeinderat war, dem eine «verwahrloste» Familie auffiel. Häufig klopften dienstfertige Mitbürger beim Pfarrer an und informierten ihn über «liederliche Mädchen» und «arbeitsscheue Buben», für die der Geistliche dann Pflegeplätze suchen sollte. Oft nahm der Pfarrer die Kinder auch selber auf, wie im Fall von Walter Emmisberger. In katholischen Gegenden seien dagegen wesentlich mehr Heimunterbringungen zu verzeichnen, sagt Seglias, weil mit den Drittorden kostengünstiges Personal zur Verfügung gestanden sei.

Die Historikerin berichtet auch von eigentlichen «Verdinggemeinden»: Dort seien alljährlich Kinder und Erwachsene an jene Bauern verdingt worden, die von der Gemeinde das geringste Kostgeld verlangt hätten. Dieser «Menschenhandel» sei nicht selten in den Räumen der Dorfkirchen über die Bühne gegangen und erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts untersagt worden.

In den Städten hätten sich die Reformierten in Erziehungs- oder Frauenvereinen der privaten Fürsorge angenommen. Mit Fleiss, dem Evangelium unter dem Arm und dem nötigen Geld in der Tasche hätten vor allem Damen aus der Oberschicht, darunter einige Pfarrersfrauen, ihren Beitrag leisten wollen. Ein Beispiel: Bis 1947 bestand der «Verband deutsch-schweiz. Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit», der dann dem Evangelischen Frauenbund der Schweiz beitrat. Solcherlei Verflechtung von staatlicher, privater und kirchlicher Fürsorge sieht Historikerin Seglias als zentral an für das lange Fortdauern der Praxis der Zwangsmassnahmen: «Es gab einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die Parteigrenzen hinweg; gepaart mit einer ausgeprägten föderalistischen Struktur dauerte es sehr lange, bis dieses System Anpassungen erfuhr.»

Die Schuld tilgen

Der Zürcher Historiker Thomas Huonker, ebenfalls UEK-Mitglied, meint, dass reformiert geprägte Pflegestellen die Haltung vertreten hätten, die Kinder müssten nur hart genug arbeiten, dann könnten sie ihre Schuld gegenüber Gott wiedergutmachen.

«Den Reformierten ging es darum, die Armut als verworfene Form einer von Gottes Ungnade zeugenden Lebensweise auszurotten.» Thomas Huonker, Historiker

Und genüge dies nicht, hülfen kräftige Schläge mit dem Rohrstock nach, begleitet von markigen Bibelsprüchen. Huonker betont, dass bezüglich Brutalitäten und sexuellem Missbrauch keine Rangfolge zwischen Erziehungsstätten unterschiedlicher Konfessionen gemacht werden könne; solches sei überall passiert, auch in staatlichen Anstalten.

Roland Kuhn war zunächst als Arzt und in den 70er Jahren als Direktor der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen tätig. Kritik an seiner Arbeit im Zusammenhang mit den Medikamentenver­suchen wurde erst nach seinem Tod 2005 laut.

Jedoch gebe es konfessionelle Unterschiede bei der Einschätzung der Armut: «War der katholischen Lehre die Fürsorge für Arme ein gutes Werk, das den Spender vor Gott erhöhte, so war das in der reformierten Theologie anders. Dort wurden Glaube und die Gnade gegen die guten Werke ausgespielt.» Hätten katholische Kreise die Armut mildern wollen, sei es bei den Reformierten eher darum gegangen, sie «als verworfene Form einer verfehlten, von Gottes Ungnade zeugenden Lebensweise auszurotten».

Vor diesem Hintergrund müssten die reformierten Kirchen, Heime und Vereinigungen vermehrt ihre Archive öffnen, betonen Historiker wie Seglias und Huonker. Florian Fischer, Synodalrat der reformierten Kirche Kanton Luzern, bekräftigt diese Forderung (siehe Kasten). Nicht selten würden Akten weggeworfen aus Unkenntnis der Bedeutung dieses historischen Materials. Nun sei es an den Kirchen, die zur Erhaltung und Öffnung der Archive nötigen Schritte einzuleiten.

Das Trauma bleibt

Walter Emmisberger begrüsst, wenn Archive geöffnet werden und weiteres Unrecht ans Licht kommt. Er begrüsst auch, dass der Bund eine Wiedergutmachung in die Wege geleitet hat. Doch die Zeit dränge, die Betroffenen seien betagt und gesundheitlich angeschlagen. «Viele sind körperlich und seelisch so gebrochen, dass sie finanziell nie auf einen grünen Zweig gekommen sind und auch im Alter jeden Fünfer zweimal umdrehen müssen.» Emmisberger sieht die Wiedergutmachung auch als Lohn dafür, dass Kinder wie er «auf dem Bauernhof so krampfen» und teils mit «Körper und Seele für Medikamententests herhalten mussten».

Doch selbst die Entschuldigung zweier Bundesrätinnen und das im Rahmen der Wiedergutmachung ausbezahlte Geld können sein Trauma nicht beseitigen. «Ich fühle mich wie ein Soldat, der einfach nicht aus dem Schützengraben herauskommt», sagt Emmisberger. Dennoch will er anderen Betroffenen Mut machen: «Wirklich Frieden machen kann man wohl nie, das Trauma bleibt einem bis ins Grab. Aber man kann versuchen, die Last wie einen Rucksack abzustellen und nicht in der Opferrolle zu verharren.» Dafür sei jeder selbst verantwortlich.

Beat Grossrieder ist freier Journalist und schreibt für verschiedene Medien sowie Buchverlage. Er lebt in Zürich.
Daniel Winkler arbeitet in Zürich als selbständiger Fotograf.

Um das Leid der Menschen aufzuarbeiten, die bis 1981 fürsorgerische Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen erleiden mussten, wird gegenwärtig einiges getan. So kam es bereits im April 2013 zu einem nationalen Gedenkanlass, aus dem ein runder Tisch mit Betroffenen sowie Vertretern von Behörden und Institutionen hervorging. Dieser hat unter anderem dafür gesorgt, dass noch lebende Direktbetroffene mit finanziellen Sorgen rasch Soforthilfe erhalten konnten. Laut Schätzungen der Opferorganisationen gibt es heute noch zirka 20000 bis 25000 Direktbetroffene; der Bund geht von 12000 bis 15000 Personen aus.

Am 30. Juni 2015 ist die Frist für Gesuche auf Soforthilfe abgelaufen. Von den eingegangenen Gesuchen wurden 1117 positiv beurteilt und zur Auszahlung an die Glückskette weitergeleitet. Insgesamt wurden rund 8,7 Millionen Franken ausbezahlt, wobei die einzelnen Beträge zwischen 4000 und 12000 Franken pro Person lagen. 340 Gesuche wurden abgelehnt, weil die Opfereigenschaft oder eine finanzielle Notlage nicht gegeben waren oder nicht ausreichend aufgezeigt wurden.

Der Soforthilfefonds im Umfang von rund 6,9 Millionen Franken wurde durch Beiträge von Kantonen, Städten, Gemeinden, Privaten und der Landeskirchen gedeckt. Der Kanton Waadt schuf einen eigenen Fonds und zahlte total 1,8 Millionen Franken aus.

Parallel dazu hat das Parlament 2014 ein Bundesgesetz verabschiedet, um die Betroffenen zu rehabilitieren. Ende 2014 kam zudem die Wiedergutmachungsinitiative des einstigen Heimkindes Guido Fluri zustande, worauf der Bundesrat einen indirekten Gegenentwurf ausarbeiten liess. Sieht die Initiative einen Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken vor, sind es im Gegenentwurf 300 Millionen. Der Fonds würde ausschliesslich durch den Bund finanziert. Der Nationalrat hat das Geschäft im April behandelt und dem Gegenentwurf deutlich zugestimmt. Wird dieser auch vom Ständerat angenommen (voraussichtlich im Herbst 2016) und würde die Initiative zurückgezogen, könnte das Geld bereits 2017 an die Betroffenen gelangen. gro/vbu

Geprägt fürs Leben. Lebenswelten fremdplatzierter Kinder in der Schweiz im 20. Jahrhundert. Von Marco Leuenberger und Loretta Seglias. Chronos-Verlag, 418 Seiten, Zürich 2015.

Studie Hinter Mauern. Fürsorge und Gewalt in kirchlich geführten Erziehungsanstalten im Kanton Luzern.
www.lukath.ch/studie-hinter-mauern

Delegierter des Bundes für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Luzius Mader, Postfach 8817, 3001 Bern. Tel. 058 462 42 84 (Montag- und Dienstagvormittag).
www.fuersorgerischezwangsmassnahmen. ch/index.html

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981. Publikation des Bundes, 55 Seiten, Bern 2014. Herausgeber: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Die Broschüre enthält eine Übersicht über Selbsthilfegruppen und öffentliche Stellen, die sich mit der Problematik befassen.

Verein Fremdplatziert, Interessengemeinschaft ehemalige Heimkinder, Pflegekinder und Verdingkinder.
www.fremdplatziert.ch

Kinderheime in der Schweiz; eine Übersicht mit Lebensberichten von Betroffenen:
www.kinderheime-schweiz.ch

Wiedergutmachungsinitiative, Informationen zum Volksbegehren bzw. zu dem Gegenvorschlag des Bundes:
www.wiedergutmachung.ch

Florian Fischer ist Synodalrat der reformierten Kirche Kanton Luzern und wissenschaftlicher Archivar. Im Rahmen einer kürzlich vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK) organisierten Tagung nimmt er Stellung zum Prozess der Aktensicherung: «Was nicht in Akten steht, gibt es nicht in der Welt», bringt er die Bedeutung historischer Schriftstücke auf den Punkt. Ohne schriftliche Quelle sei es schwierig zu belegen, ob etwas stattgefunden habe oder nicht. Zwar führe auch die Befragung von Zeitzeugen zu wertvollen Resultaten (Oral History), doch gelinge es nur in Verbindung mit Archivquellen, grundsätzliche Fragen zu erhellen: Wer hat Zwangsmassnahmen angeordnet, aus welchen Gründen, mit welchen Verantwortlichkeiten?

Die Landeskirchen hätten als öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht nur Rechte, wie das Einziehen der Kirchensteuer, sondern auch Pflichten, zu denen das Führen von Archiven gehöre. Kirchenarchive bestünden vor allem aus «Überrestquellen», also aus Dokumenten, die nicht per se zum Zweck der Überlieferung entstanden seien. Dazu gehörten etwa Briefwechsel, Protokolle oder Interna. Ein Hauptaugenmerk komme aber den «Zöglingsdossiers» zu; diese seien, sofern vorhanden, historisch ergiebig. Umgekehrt sei nicht alles, was in den alten Ablagen liege, erhaltenswert. Das Schriftgut müsse man zunächst in Archivgut überführen; dazu sei eine mit der Materie vertraute Person nötig. Um diesen Prozess einzuleiten, müssten die Kirchen Hand bieten und je nachdem auch Gelder sprechen.

«Eine der wichtigsten Aufgaben der Kirchen bei der Aufarbeitung des Heim- und Verdingkinderwesens ist es, dafür zu sorgen, dass Akten nicht vernichtet, sondern für die Forschung zugänglich gemacht werden», sagt Fischer. Hier müsse eine Sensibilisierung stattfinden, denn im Alltag rangiere das Archiv meist ganz am Schluss der Prioritätenliste. Würden Dinge entsorgt, passiere dies kaum je aus bösem Willen, sondern aus Unwissen. Daher sollten Kirchen Hilfe suchen bei Gemeinde- oder Staatsarchiven sowie bei Opferberatungsstellen – etwa bei jenen, die vom runden Tisch für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen als Ansprechstellen definiert worden sind.

Jede Anfrage an ein Kirchenarchiv müsse ernst genommen werden, rät Fischer, vor allem wenn sie von ehemaligen Opfern stammten. Es gehe darum, mit den Betroffenen «ein Gespräch auf Augenhöhe zu führen» und dabei auch vor der Frage der Schuld und der Schuldigen nicht zurückzuschrecken. «Die Kirche hat ihren traditionellen Platz an der Seite der Schwachen und soll auch in dieser tristen Angelegenheit zu einem Ort der Versöhnung werden», sagt Fischer in Anlehnung an ein Zitat von Professor Markus Ries; es stammt aus der Studie Hinter Mauern, in der die katholische Kirche ihre Rolle in Luzerner Heimen kritisch beleuchtet. gro