«Goethe Bar» in der «Brasserie Schiller» am Zürcher Sechseläutenplatz. Es ist 9 Uhr morgens. Res Peter hat kaum auf dem Clubsessel Platz genommen, da sprudeln schon die ersten Zahlen aus ihm heraus. Denn Peter, Pfarrer von Zürich-Neumünster und Vizedekan in Zürich, ist auf einer Mission. Er will den Kirchen klarmachen, was die Unternehmenssteuerreform III (USR III) für sie bedeutet. Doch nur schon bei diesem Wort werden sich bei manchem Theologen die Nackenhaare sträuben. Was um Himmels willen haben die Kirchen damit zu schaffen? «Ihnen drohen happige Finanzverluste», ereifert sich Peter. «Und trotzdem wollen sie keine Position beziehen.»
Schluss mit den Steuerprivilegien
Ziel der USR III ist, dass ausländische Unternehmen gleich besteuert werden wie inländische. Bis jetzt geniessen gewisse international tätige Firmen in diversen Kantonen Steuerprivilegien. Auf Druck der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, werden diese Privilegien nun abgeschafft. Klingt gut, doch eine Angst geht um: Dass diese Firmen die Schweiz dann gleich verlassen. Die meisten von ihnen sind nämlich sehr mobil, produzieren hier nichts und können den Standort quasi über Nacht wechseln.
Um das zu verhindern, hat das Parlament diesen Sommer mehrere Kompensationsmassnahmen beschlossen. So lässt der Bund den Kantonen beispielsweise einen höheren Anteil an der Bundessteuer zukommen, damit diese wiederum die Gewinnsteuern für die Unternehmen senken können. Eine Gewinnsteuersenkung würde aber für alle Firmen, in- wie ausländische, gelten; geringere Steuereinnahmen wären die Folge. Deswegen hat die SP das Referendum gegen die Reform ergriffen. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 12. Februar 2017 statt.
Jetzt wird klar, warum die USR III die Kirchen etwas angeht. Denn diese finanzieren sich nicht nur aus Steuern natürlicher Personen, sondern auch durch jene der juristischen Personen, insbesondere der Unternehmen. Hier drohen den Kirchen zum Teil erhebliche Ausfälle. Es gilt: Je mehr Wirtschaft in einer Kirchgemeinde, desto stärker sind die Auswirkungen der USR III. Nur die Kantone Appenzell Innerrhoden, Aargau, Basel-Stadt und Genf kennen die juristische Kirchensteuer nicht.
Schwächere besonders betroffen
In der «Goethe Bar» zückt Res Peter Papier um Papier, rutscht auf dem Stuhl herum. Er verdeutlicht eine weitere Crux: Die Kirchen müssen die juristische Kirchensteuer für Nicht-Kultisches verwenden, also für Spezialseelsorge, Hilfswerke, Sozialdiakonie oder Kultur. Plakativ ausgedrückt: Wird die USR III wie vorgesehen umgesetzt, kann die Pfarrerin weiter verkündigen, aber das Hilfswerk Heks und der Mittagstisch bekommen weniger Geld. Peter schaut erwartungsvoll. «Verstehen Sie jetzt? Die Kirchen müssen doch wissen, was auf sie zukommt!»
Was die USR III für sie bedeutet, haben unter anderem die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn ausformuliert. In einem Bericht werden die Steuerverluste für die Berner Kirchgemeinden auf 5 bis 6 Prozent geschätzt, allerdings mit grossen Unterschieden, denn die juristischen Kirchensteuern machen je nach Kirchgemeinde zwischen 0,2 und knapp 60 Prozent des Budgets aus. «Dem Synodalrat ist bewusst, dass einzelne Kirchgemeinden dadurch in arge Bedrängnis geraten können», heisst es im Bericht. Auch die Industriestadt Biel wäre besonders betroffen: Laut Christoph Grupp, Präsident der Reformierten Kirchgemeinde Biel, betrüge der Verlust rund 20 Prozent der Gesamteinnahmen. Die Kirchgemeinde unterstützt deshalb das Referendum.
Schwer trifft es auch Zürich. Andreas Hurter, Präsident des Reformierten Stadtverbandes, sagt auf Anfrage, dass die reformierte Kirche in der Stadt Zürich rund 25 bis 30 Prozent der bisherigen Einnahmen verlieren würde, wenn die USR III an der Urne durchkäme. Das sind acht bis zehn Millionen Franken pro Jahr. «Die Kirche könnte sich nicht mehr um jene sozial Schwächeren kümmern, die unter den Leistungskürzungen des Staates besonders leiden», so Hurter. Die Kirche müsste Angebote für Jugendliche oder Senioren, Beratungen, kulturelle Anlässe und Beiträge an gemeinnützige Organisationen kürzen. «Die USR III entlässt die Wirtschaft noch deutlicher aus ihrer sozialen Verantwortung», sagt Hurter.
Ein heisses Eisen
Die Zahlen belegen: Bei einigen Kirchgemeinden geht es ans Eingemachte. Und doch fällt eine gewisse Zurückhaltung bei den Kirchen auf. Bei jenen, die die juristische Kirchensteuer ohnehin nicht kennen, ist das verständlich. Bei den anderen hat es wohl damit zu tun, dass die Steuer ein heisses Eisen ist. In etlichen Kantonen ist ihre Abschaffung zwar gescheitert. Trotzdem versuchen vor allem junge liberale Kräfte immer wieder, sich mit diesem Thema zu profilieren. Hinzu kommt, dass viele Reformierte selber in Betrieben beschäftigt sind, die von Steuersenkungen profitieren. Wenn aber die Unternehmen florierten, gehe es auch den reformierten (und anderen) Arbeitnehmern gut, betont etwa der stellvertretende Geschäftsführer der reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern, Bruno Banholzer.
Seit das Referendum zustande gekommen ist und ein möglicher Abstimmungstermin steht, versuchen nun aber auch die Kirchen, die Zurückhaltung abzulegen. Die Zürcher Landeskirche hat angekündigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die ein Argumentarium zur USR III entwickeln soll. Aufgrund dessen wird entschieden, ob die Kirche zur Abstimmung Stellung nehmen wird. Auch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) ist aktiv geworden. Auf Initiative der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn erstellt er momentan eine ethische Analyse zu den Folgen der Steuerreform. Eigentlich wäre der SEK bei einer nationalen Abstimmung wie dieser auch für die Parolenfassung zuständig. Aber ob es dazu kommen wird? Wegen der unterschiedlichen Betroffenheit der Kantonalkirchen ist nicht klar, ob sich der Rat überhaupt auf eine Parole einigen könnte.
Kirchen und Kantone verhandeln
Dass gewissen Kirchgemeinden wegen der USR III schwierige Zeiten bevorstehen, ist unterdessen auch den Kantonen klar. Deshalb haben sich einige bereit erklärt, die Kirchen an den Kompensationszahlungen des Bundes zu beteiligen. Dies ist zum Beispiel in Bern und Freiburg der Fall; auch in St. Gallen wird es diskutiert. Dort ist die Situation aussergewöhnlich, weil der Kanton die direkte juristische Kirchensteuer nicht kennt.
«Wohin fliesst das eingesparte Geld? Zu den Aktionären. Und wo sitzen die meisten? Nicht in der Schweiz.» Res Peter, Pfarrer
Die beiden Landeskirchen erhalten aber vom Kanton einen jährlichen Beitrag von 22,5 Prozent der Unternehmenssteuern. Davon fliesst ein Drittel zur reformierten Kirche, sagt Kirchenratspräsident Martin Schmidt, der sich vor kurzem mit dem St. Galler Finanzminister Benedikt Würth wegen der USR III getroffen hat.
«Der Kanton ist daran interessiert, dass die Kirchen ihre Leistungen für die Allgemeinheit weiter erbringen», sagt Schmidt, «deshalb ist er auch bereit, die Kirchen für den Steuerverlust teilweise zu entschädigen.» Allerdings sei vieles, sehr vieles noch unklar, und die Verhandlungen gingen weiter. Das Beispiel St. Gallen zeigt, dass momentan zwischen Kirchen und Kantonen viel ausgelotet, reflektiert und verhandelt wird. Doch die Zeit drängt. Falls die USR III im Februar angenommen wird, folgen die steuerlichen Anpassungen in den Kantonen, und es ist mit weiteren kantonalen Abstimmungen zu rechnen, bevor die Steuerreform 2019 in Kraft tritt. Falls die USR III vom Volk abgelehnt wird, müssen National- und Ständerat sie nochmals neu verhandeln. In der «Goethe Bar» beginnt nun langsam der Mittagsbetrieb. Res Peter beschäftigt eigentlich etwas Grundsätzliches: «Hier geht es um Ethik. Denn wohin fliesst das eingesparte Geld? Zu den Aktionären. Und wo sitzen die meisten? Nicht in der Schweiz.» Laut Peter ist die Reform also nicht nur eine Umverteilung von unten nach oben, sondern auch vom In- ins Ausland. «Die USR III ist das grösste Steuergeschenk aller Zeiten an die Unternehmen. Und wer bezahlt die Zeche?»
Die Unternehmenssteuerreform III (USRIII) hätte bei einer Annahme durch das Volk erhebliche Auswirkungen auf die kirchlichen Mittel. Auf bis zu einen Drittel werden die Verluste gewisser Kirchgemeinden geschätzt. Dieses Geld würde dann bei der Diakonie fehlen, bei der Spezialseelsorge und der Kultur. Auch die Reformierten Medien, die unter anderem bref herausgeben, wären betroffen.
Doch nicht alle Kirchen haben das Problem erkannt, viele reagieren erst zaghaft. Das ist zwar in gewisser Weise verständlich, denn die Materie ist komplex und die Auswirkungen der Reform sind noch nicht bis ins letzte Detail bekannt. Zudem sind einige Kantonalkirchen nur am Rand oder gar nicht von der USRIII betroffen, und die Diskussion um die Abschaffung der juristischen Kirchensteuern will wohl auch niemand befeuern.
Doch bei der USRIII ist Zögern fehl am Platz. Erstens haben Stimmbevölkerung und Parlamente verschiedener Kantone mehrmals Ja gesagt zur juristischen Kirchensteuer. Die Angst vor dieser Debatte ist also weitgehend unbegründet. Und zweitens haben National- und Ständerat den Kantonen so viele Zugeständnisse gemacht, dass sie nun als wichtige Verbündete im Referendumskampf wegfallen. Zurücklehnen und zuschauen geht also im Falle der Reform nicht; niemand sonst wird es für die Kirchen richten.
Kirchgemeinden, Kantonalkirchen und der Kirchenbund sollten deshalb das Referendum gegen die USRIII unterstützen oder zumindest bei den Kantonen darauf pochen, dass sie an den Kompensationszahlungen des Bundes beteiligt werden. Sie sollten sich solidarisch zeigen mit all jenen, die von der Reform betroffen sind, und sie sollten darauf hinweisen, dass bei gewissen Kirchgemeinden massiv Geld umverteilt wird: von den Bedürftigen an die Unternehmen. Das kann kaum im Sinn der Kirchen sein.